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   BVerwG, 17.07.1985 - 9 B 290.85   

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BVerwG, 17.07.1985 - 9 B 290.85 (https://dejure.org/1985,7508)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1985 - 9 B 290.85 (https://dejure.org/1985,7508)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1985 - 9 B 290.85 (https://dejure.org/1985,7508)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Revisionsbegründung - Berücksichtigung der Auskünfte des Auswärtigen Amtes bei der Entscheidung in Asylrechtstreitigkeiten - Prognose einer Verfolgungsgefahr

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  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1985 - 9 B 290.85
    Soweit der Kläger schließlich unter Berufung auf eine Entscheidung des Senats vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27) meint, das Berufungsgericht habe einen falschen Beurteilungsmaßstab bei der Prognose einer Verfolgungsgefahr zugrundegelegt, und damit sinngemäß eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend macht, geht seine Rüge ebenfalls fehl.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - a.a.O.; Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 ff.) sind im Falle einer bereits erlittenen Vorverfolgung die Anforderungen für die Anerkennung in dem Sinne herabzustufen, daß eine Wiederholung der politischen Verfolgung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muß.

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1985 - 9 B 290.85
    Das ist die notwendige Folge der Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen der Tatsacheninstanzen (Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1985 - 9 B 290.85
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - a.a.O.; Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 ff.) sind im Falle einer bereits erlittenen Vorverfolgung die Anforderungen für die Anerkennung in dem Sinne herabzustufen, daß eine Wiederholung der politischen Verfolgung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muß.
  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83

    Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1985 - 9 B 290.85
    Die vom Kläger schließlich sinngemäß als grundsätzlich bedeutsam vorgetragene Frage, ob die Tatsachengerichte sich bei der Entscheidung in Asylrechtstreitigkeiten auf Auskünfte des Auswärtigen Amtes stützen dürfen, ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin geklärt, daß es sich bei den Auskünften des Auswärtigen Amtes um im Asylrechtsstreit selbständige zulässige Beweismittel handelt (§§ 99 Abs. 1 Satz 1, 87 Satz 3 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), die ohne förmliche Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet werden dürfen (zuletzt Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - DVBl. 1985, 577).
  • BVerwG, 05.06.1985 - 9 B 246.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfolgungsgefahr für

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1985 - 9 B 290.85
    Bei Anlegung des erleichterten Prüfungsmaßstabes durfte schließlich das Berufungsgericht entgegen der Auffassung des Klägers die Frage offenlassen, ob der Kläger vor seiner Ausreise bereits tatsächliche politische Verfolgung erlitten hatte (Beschluß vom 5. Juni 1985 - BVerwG 9 B 246.84 -).
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